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Erklärung zur Barrierefreiheit

Unverbindlich anfragen

Wir sind bestrebt, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen der italienischen Gesetzgebung zur Barrierefreiheit, insbesondere dem Gesetz Nr. 4/2004 („Legge Stanca“) in der geltenden Fassung, sowie der europäischen Richtlinie (EU) 2019/882, möglichst barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Als Grundlage dienen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA, wie durch die italienische Agentur für digitale Entwicklung (AgID) vorgeschrieben.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei aus den nachstehenden Gründen:

  • Auf der Website stehen PDF-Dokumente zum Download bereit, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung stehen. Benötigen Sie Hilfe bei nicht barrierefreien PDF-Dokumenten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum hinterlegte E-Mail-Adresse. Wir versuchen Ihnen in diesem Fall die Inhalte so weit wie möglich in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
  • PDF-Dokumente externer Anbieter: Auf unserer Website sind PDF-Dokumente zum Download verfügbar, die von Dritten bereitgestellt wurden und nicht barrierefrei sind. Diese Inhalte unterliegen nicht unserer redaktionellen Verantwortung. Wenn ihr Hilfe beim Zugriff auf diese Dokumente benötigt, wendet euch bitte an die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse. Wir stellen euch die Inhalte auf Anfrage so barrierearm wie möglich zur Verfügung.
  • Ältere PDF-Dokumente: Aufgrund unverhältnismäßigen Aufwands ist es uns derzeit nicht möglich, ältere Dokumente vollständig barrierefrei anzubieten. Wir arbeiten daran, künftige Inhalte möglichst barrierefrei bereitzustellen.

Die genannten Unvereinbarkeiten werden laufend geprüft und – soweit möglich – behoben.

Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs

Folgende Inhalte fallen nicht unter die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen:

  • Inhalte und Dokumente, die vor dem 23. September 2018 (bzw. 23. Juni 2021 für private Anbieter) veröffentlicht wurden, sofern sie für aktive Verwaltungsprozesse nicht erforderlich sind.
  • Inhalte von Dritten, die nicht von uns erstellt, kontrolliert oder finanziert werden. Für diese Inhalte können wir keine Aussagen zur Barrierefreiheit treffen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem BaFG erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.2.

Unsere Website wird laufend verbessert. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Sollten Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen, welche Sie bei der Benutzung behindern bzw. einschränken, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.

In diesem Fall beschreiben Sie bitte kurz das Problem und führen Sie die URL der betroffenen Website oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.